Was macht jemand, der Geld, das er vermeintlich “schlau” am Fiskus vorbeigeschleust hat, nicht wie gewünscht verwenden kann, weil das Steueramt sonst Wind von der Sache bekommt? Die straflose Selbstanzeige ist die Lösung für solche Probleme. Doch was muss dabei beachtet werden?
Heiri Manser lebt in einer ländlichen Region der Schweiz. Er ist 29 Jahre alt und hat bisher bei seinen Eltern gelebt. Er führt ein bescheidenes Leben ohne grosse Ausgaben und konnte die letzten fünf Jahre 2’000 Franken pro Monat auf die Seite legen. Er hat sich keine grossen Gedanken darüber gemacht und das entsprechende Konto beim Ausfüllen der Steuererklärung «vergessen». So hat er heute 120’000 Franken Schwarzgeld auf einem nicht deklarierten Konto.
Herr Manser hat nun den Wunsch von zu Hause auszuziehen. Eine Wohnung mieten möchte und muss er nicht. Er hat genügend Eigenkapital, um sich eine hübsche, kleine Eigentumswohnung zu kaufen. Also macht er sich auf die Suche nach einem passenden Objekt. Parallel dazu kontaktiert er uns, da er sich bezüglich Eigenheimfinanzierung beraten lassen möchte.
„Das steuerlich nicht deklarierte Geld kann nicht ohne Konsequenzen für den Wohnungskauf verwendet werden.“
Da wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz verfolgen, betrachten wir auch das Thema Eigenheimfinanzierung immer im Kontext zur gesamten finanziellen und persönlichen Situation unserer Kunden. Dafür haben wir mit Herr Manser einen FinanzPlan aufgestellt. Im Laufe der dazu nötigen Bestandesaufnahme kam das nicht deklarierte Konto zur Sprache, dessen Guthaben als Eigenmittel für den Wohnungskauf verwendet werden soll.
Die Krux mit steuerlich nicht deklariertem Geld
An dieser Stelle wird es plötzlich deutlich komplizierter, als es Herr Manser erwartet hat. Das steuerlich nicht deklarierte Geld kann nicht ohne Konsequenzen für den Wohnungskauf verwendet werden! Spätestens bei der ersten Steuererklärung nach dem Kauf würde sich das Steueramt fragen, woher die Eigenmittel plötzlich kommt. Und es würde nicht lange dauern und Herr Manser wäre mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, Steuerbetrugs und Urkundenfälschung konfrontiert.
Er hat nun zwei Möglichkeiten, um aus diesem Dilemma herauszukommen: er könnte auf den Wohnungskauf ganz verzichten und sich damit abfinden, dass er das unversteuerte Ersparte nicht für offizielle Investitionen oder Anschaffungen verwenden kann. Oder aber er nutzt die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige, um das Geld auf diesem Weg straffrei zu legalisieren. Diese Möglichkeit kann nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die straflose Selbstanzeige:
- Die Steuerhinterziehung ist noch keiner Steuerbehörde bekannt
- Vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörde bei der Festsetzung der Nachsteuer
- Ernsthafte Bemühung, die geschuldete Nachsteuer zu bezahlen
Voraussetzungen für die straflose Selbstanzeige:
- Die Steuerhinterziehung ist noch keiner Steuerbehörde bekannt
- Vorbehaltlose Unterstützung der Steuerbehörde bei der Festsetzung der Nachsteuer
- Ernsthafte Bemühung, die geschuldete Nachsteuer zu bezahlen
Straflose Selbstanzeige
Herr Manser erfüllt alle Bedingungen zur straflosen Selbstanzeige. Aus diesem Grund empfehlen wir ihm, sich umgehend schriftlich an die Steuerbehörde zu wenden und sein Vergehen zu melden bzw. selbst anzuzeigen. Es reicht nämlich nicht aus, das bisher verschwiegene Vermögen einfach in der nächsten Steuererklärung zu deklarieren. Wenn die Steuerbehörde nach Prüfung der Selbstanzeige auch zum Schluss kommt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, fallen allfällige Bussen und Strafen weg. Die entgangenen Steuern müssen jedoch inklusive Verzugszinsen für maximal 10 Steuerperioden nachgezahlt werden.
In unserem Fall fand die Steuerhinterziehung während 5 Jahren statt. Für diesen Zeitraum muss Herr Manser nun Nachsteuern bezahlen. So wird aus seinem Schwarzgeld korrekt versteuertes Geld. Und dem Wunsch, sich damit ein Eigenheim zu finanzieren, steht nichts mehr im Weg.
Sollten Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, nehmen Sie ungeniert mit uns Kontakt auf. Wir begleiten Sie gerne durch diesen Prozess und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.
Übrigens: Die straflose Selbstanzeige kann auch von juristischen Personen und bei Erbfällen genutzt werden, wenn nicht versteuertes Vermögen entdeckt wird.