Flexibilität ist etwas Schönes. Flexibilität bringt Freiheiten. Oftmals führt Sie jedoch auch dazu, dass Angelegenheiten komplexer werden. Dies trifft auch auf die Möglichkeit zu, den Rentenbezug der AHV flexibel zu wählen. Lesen Sie, was Sie unbedingt beachten müssen, bevor Sie sich für einen Vorbezug oder einen Aufschub Ihrer AHV-Rente entscheiden.
Im Jahr 1997 wurde der flexible Bezug der AHV eingeführt. Zurzeit kann man die Rente maximal zwei Jahre vorbeziehen und längstens fünf Jahre aufschieben. Wie sich die im September 2022 angenommene AHV-Reform auf diese Möglichkeiten auswirkt, steht noch nicht genau fest. Aus diesem Grund befassen wir uns in diesem Artikel, mit den aktuell geltenden Regelungen.
Aufschub der AHV – was man wissen muss
Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz vor der Pensionierung. Sie sind fit, haben Freude an Ihrer Arbeit und noch gar keine Lust, in Rente zu gehen. Glücklicherweise besteht die Möglichkeit, den Bezug der AHV-Rente zu verschieben. Dieser Aufschub muss mindestens zwölf Monate betragen. Danach ist es möglich, monatlich mit dem Bezug der Rente zu beginnen. Das funktioniert bis zu maximal fünf Jahren.
Den Aufschub kann man mit dem entsprechenden Anmeldeformular per Einschreiben an die Ausgleichskasse beantragen. Die Anmeldung muss spätestens nach einem Jahr seit Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfolgen.
Doch was bringt dieser Aufschub konkret? Mit der Verschiebung verdienen Sie sich eine höhere Rente. Wenn Sie die AHV um zwölf Monate aufschieben, erhalten Sie 5,2% mehr Rente, wenn Sie fünf Jahre warten, 31,5% mehr. Im Jahr 2023 wird die reguläre Maximalrente 25’630 Franken pro Jahr betragen. Bei einem Aufschub um zwölf Monate erhöht sich dieser Betrag also auf 30’928 Franken, nach fünf Jahren auf 38’661 Franken.
Diese Beträge wirken verlockend. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sich der Aufschub für Frauen nur lohnt, wenn sie älter als 85 Jahre werden. Männern müssen sogar älter als 86 Jahre werden. Erst ab diesen Zeitpunkten übersteigt die Summe der aufgeschobenen Renten, jene der regulär bezogenen.
"Der Aufschub lohnt sich nur in Kombination mit einer hohen Lebenserwartung. Bei Frauen, wenn sie älter als 85 werden. Männer müssen über 86 Jahre alt werden."
Der Aufschub und die Steuern
Der Aufschub hat natürlich auch Einfluss auf die Steuern. Wenn Sie nach Erreichen des regulären Rentenalters im gleichen Pensum weiterarbeiten wie bisher, würde die AHV-Rente zu Ihrem ordentlichen Einkommen hinzugezählt und Ihre Steuerlast enorm vergrössern. Bei einem Grenzsteuersatz von 30% würde der Fiskus von Ihrer regulären maximalen Jahresrente über 7’600 Franken Einkommenssteuer von Ihnen verlangen.
Es gilt also, den richtigen Mix zu finden, um einerseits den grössten Nutzen aus der AHV zu erhalten und andererseits nicht unnötig viel Steuern zu bezahlen.
Vorbezug der AHV – was man wissen muss
Die andere Möglichkeit ist, seine AHV bereits vor dem regulären Rentenalter zu beziehen. Angenommen, Sie sehnen den Ruhestand herbei und wären froh, diesen etwas früher beginnen zu können. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Rentenstart der AHV um ein oder zwei Jahre vorzuverlegen.
Sollten Sie dies wünschen, teilen Sie dies der Ausgleichskasse mit dem entsprechenden Anmeldeformular per Einschreiben mit. Dieser Schritt muss spätestens am letzten Tag des Monats vor Erreichen des Altersjahres erfolgen, ab welchem Sie den Vorbezug wünschen. Empfehlenswert ist es jedoch, die Anmeldung bereits drei bis vier Monate früher einzureichen.
Was ändert sich an der AHV-Rente durch den Vorbezug? Für den früheren Rentenbeginn bezahlen Sie einen lebenslangen Abschlag. Der Vorbezug von einem Jahr kostet Sie 6,8%, zwei Jahre kosten 13,6%. Wieder von der maximalen AHV-Rente im Jahr 2023 ausgehend, würde sich die Jahresrente beim einjährigen Vorbezug auf 27’400 Franken, beim zweijährigen Vorbezug auf 25’401 Franken reduzieren.
"Es ist entscheidend, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Spätestens im Alter von 55 Jahren ist die Strategie zur Pensionsplanung zu definieren."
Wer die finanziellen Möglichkeiten hat, sich früher pensionieren zu lassen und sein Leben auch mit der reduzierten AHV-Rente finanzieren kann, für den kommt diese Variante infrage. Man muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass der Vorbezug auf lange Sicht teuer kommen kann. Ab einem bestimmten Zeitpunkt verliert man im Vergleich zum regulären Rentenbeginn Geld.
Bei Frauen ist dies ab dem 76. oder 77. Altersjahr der Fall – je nachdem, ob der Vorbezug ein oder zwei Jahre dauerte, bei Männern ist es das 77. oder 78. Altersjahr. Ab diesen Zeitpunkten ist die Summe der erhaltenen AHV-Renten im Vergleich zum regulären Rentenbeginn tiefer. Bei einem Vorbezug der AHV – kombiniert mit einer langen Lebenserwartung – verliert man also Geld . Auf der anderen Seite kann es jedoch auch sein, dass man mit Mitte 60 mehr vom Geld hat als mit Ende 70.
Der FinanzPlan – massgeschneiderte Lösungen für jede Situation
Eine allgemeingültige Aussage, ob ein Vorbezug der AHV, eine aufgeschobene AHV-Rente oder die Rente per regulärem Eintrittsalter die bessere Variante ist, wäre unseriös – zu viele Faktoren haben Einfluss darauf.
Bisher haben wir auch nur einen Teil der möglichen Szenarien besprochen. Ein weiteres, immer populärer werdendes, ist die mehrstufige Reduktion des Arbeitspensums bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungen aus der Vorsorge. Gut abgestimmt, kann man hier die Vorteile der flexiblen AHV, der Pensionskasse und der 3. Säule kombinieren.
Dazu ist es entscheidend, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Spätestens im Alter von 55 Jahren ist die Strategie zur Pensionsplanung zu definieren. Unser FinanzPlan kümmert sich zentral um diesen Bereich. Er dient als Strategiepapier und Checkliste für Ihre finanzielle Zukunft – mit dem Ziel, sicherzustellen, dass sich Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche in jeder Lebensphase erfüllen lassen.